Haftet die Haftpflichtversicherung auch für meine Kinder?
Kinder sind in der Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert, sofern ein Familientarif gewählt wurde und sie nicht verheiratet sind. Das gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Werden die Kinder volljährig gilt: bei Schule, Studium, Berufsausbildung, Fortbildungsmaßnahmen, Grundwehrdienst oder Zivildienst sind sie weiter mitversichert.
Zu beachten ist, dass Kinder unter sieben Jahren nicht haftbar gemacht werden können, sie sind deliktunfähig (Thema Haftungspflicht). Es besteht die Möglichkeit, Kinder die deliktunfähig sind, gesondert in den Vertrag einzuschließen.
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