Was versteht man unter Vermögensschaden?
Das sind Schäden, die weder Personen noch Gegenstände betreffen, die aber dem Geschädigten finanziellen Verlust bringen. Es ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
Echte Vermögensschäden können beispielsweise Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsverletzung oder auch Ersatzansprüche wegen finanzieller Verluste wegen falscher Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater sein.
Unechte Vermögensschäden werden auch Vermögensfolgeschäden genannt und sind Ersatzansprüche, die in Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Diese Vermögensschäden sind in der Haftpflichtversicherung verankert. Die echten Vermögensschäden nur bei Sondervereinbarung.
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