Betriebshaftpflichtversicherungen müssen nicht teuer sein
Unternehmer bzw. Gewerbetreibende tragen stets das Risiko, dass unter anderem betriebsfremde Personen in den Büroräumlichkeiten oder auf dem Firmengelände zu Schaden kommen. Eben dieser Umstand macht die Betriebshaftpflichtversicherung zu einem unerlässlichen „Muss“. Grundsätzlich nimmt die Betriebshaftpflichtversicherung einen ähnlich bedeutsamen Stellenwert ein, wie die klassische private Haftpflichtversicherung.
Allen Ansprüchen gerecht werden
Sofern ein Schadensersatzanspruch durch Dritte an einen Unternehmer bzw. an dessen Betrieb gestellt wird, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die daraus resultierenden Kosten. So lässt sich diese Versicherungsart durchaus auch mit einer privaten Haftpflichtversicherung vergleichen. Denn beide übernehmen sowohl die Prüfung bzw. die Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzansprüche und tragen darüber hinaus im Falle eines gerechtfertigten Schadens die Kosten. Selbst ein indirekter Rechtsschutz ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive, denn selbst die anfallenden Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten werden übernommen, sofern es sich um einen ungerechtfertigten Schaden handelt. Wurde einer dritten Person jedoch grob fahrlässig ein Schaden zugefügt, so kann die Betriebshaftpflichtversicherung allerdings nicht zu einer Leistungserbringung herangezogen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden.
Kosten sparen, aber effizient handeln
Die Höhe der Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung kann jeweils unterschiedlich sein. Diesbezüglich ist vor allem die im Vertrag festgelegte Deckungssumme maßgeblich. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Beiträge zur Versicherung als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Je höher die Deckungssumme im Übrigen ist, desto besser für den Versicherten. Schließlich sollte der Versicherungsnehmer stets vor Augen haben, dass eine Haftung in einem Schadensfalle in unbegrenzter Höhe gefordert ist. Sobald der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt ist, besteht auch ein Versicherungsschutz. Üblicherweise beläuft sich die Vertragsdauer auf sechzig Monate, wobei jedoch auch eine einjährige Vertragslaufzeit vereinbart werden kann. Letztere Verträge unterliegen im Normalfall einer automatischen Verlängerung, sofern sie nicht rechtzeitig durch den Versicherungsnehmer aufgekündigt werden. Mitunter lohnt es sich durchaus, nach Ablauf des Vertrages über einen Wechsel zu einer anderen Versicherung nachzudenken. Denn im Zuge dessen spart man durchaus bares Geld.
Die Betriebshaftpflicht nimmt in vielen Bereichen einen wesentlichen Stellenwert ein:
Heute werden für fast jeden Betrieb und jedes Berufsbild individuelle Versicherungskonzepte geboten. Mit der Konsequenz, dass sämtliche berufsspezifischen Risiken in optimaler, bedarfsgerechter Weise abgesichert sind. Wobei es bei bestimmten Berufsgruppen spezielle Berufshaftpflichtversicherungen gibt. Hierzu zählen etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Notare etc..Ohne eine fundierte Betriebshaftpflichtversicherung geht es nicht. Wohl dem, der diesbezüglich rechtzeitig vorsorgt und somit im Schadensfalle optimal „gewappnet“ ist.