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Eltern haften für ihre Kinder

Geschrieben von Anett B. am 24. Juli 2014

Wer kennt diesen Ausspruch nicht? Fast an jeder Baustelle, an der Unbefugten das Betreten verboten ist, prangt ein solches Schild. Doch nicht nur auf Baustellen haften Eltern für ihre Kinder, auch im eigenen Garten. Und dort müssen sie sogar für fremde Kinder haften. Gerade in der warmen Jahreszeit wird der Garten zum zweiten Wohnzimmer. Da wird gegessen, gegrillt, gefeiert und natürlich gespielt. Zahlreiche Spielgeräte für den Nachwuchs, angefangen bei der klassischen Schaukel über ein Klettergerüst oder eine Hüpfburg, stehen den Eltern zur Auswahl.

Verkehrssicherungspflicht muss eingehalten werden

Die Rechtsprechung belegt, dass für Schaukeln, Schwimmbecken, Rutschen und Baumhäuser eine so genannte Verkehrssicherungspflicht besteht. Diese besagt, dass man vermeiden muss, dass die Geräte unsicher sind, was schon im Interesse des eigenen Nachwuchses wichtig ist. Erst recht gilt dies aber für fremde Kinder, die mit im eigenen Garten spielen dürfen.

Wie aber sichert man Spielgeräte und Co. richtig ab? Experten empfehlen, einen Zaun aufzustellen, damit keine fremden Kinder auf das eigene Grundstück gelangen. Besondere Gefahr für Kinder geht vom Wasser aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen großen Swimming-Pool, den kleinen Gartenteich oder eine einfache Regentonne handelt. Hier muss die Verkehrssicherung durch die Eigentümer erfolgen. Dies kann zum Beispiel mit einer Abdeckung oder Umzäunung geschehen. Da aber niemand vorhersagen kann, ob die Gerichte im Fall der Fälle die eigenen Verkehrssicherungsmaßnahmen als ausreichend anerkennen, ist es ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Günstige Haftpflicht bietet umfassenden Schutz

Trotz aller Vorsicht – Kinder sind Entdecker. Über einen Zaun klettert der Nachwuchs schnell einmal und eine Abdeckung kann von größeren Kindern oft mühelos entfernt werden. Kommt es dann zum Schaden, sind meist trotzdem die Eigentümer die Schuldigen. Gerade bei Kindern drohen dauerhafte Schäden, die für den „Verursacher“ extrem teuer werden können. Eine Haftpflichtversicherung bietet in diesem Fall den besten Schutz. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte Ansprüche aus.

Der Versicherungsschutz ist bei vielen Unternehmen bereits für weniger als 50 Euro im Jahr erhältlich. Ratsam für Familien mit Kindern ist es zudem, sich für eine private Haftpflicht mit Ausfalldeckung zu entscheiden. Die greift auch dann, wenn die eigenen Kinder einen Schaden erlitten haben, der Haftpflichtige aber keine Versicherung hat und den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen kann.

Kategorie / Thema: Allgemein, Haftpflichtversicherung, Nachrichten, Private Haftpflichtversicherung

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